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Adresse:
AAG Assekuranz-Taschner GmbH
Säulner Staudenweg 5
D-83346 Bergen/Chiemgau
Tel. 08662 488000
Fax 08662 488088
E-Mail: post@aag.de

Zusammenfassung - Vorstellung der neuen Zahnversicherung

Über uns

Im Bereich der Krankenversicherung sind wir seit 1977 als Fachmakler tätig. Wir vermitteln nicht nur irgend eine Versicherung, sondern helfen unseren Kunden bei der Leistungsabrechnung.

Dies ist der Grund dafür, dass wir bei der Auswahl der Versicherer sehr strenge Maßstäbe ansetzen und uns nicht von bunten Prospekten täuschen lassen. Auch die von anderen Stellen durchgeführten Beitragsvergleiche interessieren uns kaum.

Selbstverständlich halten wir uns selbstverständlich an die gesetzlichen Vorgaben beziehungsweise Auflagen, aber wir lassen uns dadurch nicht in unsere Geschäftphilosophie hineinreden. Da wir die Verantwortung für unsere Empfehlung tragen und -wie schon erwähnt- auch nach Vermittlung eines Antrages umfangreiche Dienstleistungen gewähren, bestimmen nur wir die Auswahl.

Wir verdienen gerne Geld, aber wir sind nicht käuflich. Versicherer, die mit überzogenen Provisionen locken und damit das Geld der Versicherungsnehmer verschwenden, haben bei uns keine Chance.

Der Wertbegriff „verdienen“ steht im Vordergrund und der bedeutet, dass man zuerst einmal eine entsprechende Leistung erbringen muss, die dann auch zurecht entlohnt wird.

Unsere über viele Jahre hinweg fest geprägte Geschäftphilosophie verbietet es aber auch, die hier gebotenen Dienstleistungen „zu verschwenden“. So behalten wir uns vor, eine neue Geschäftsverbindung abzulehnen, wenn uns das subjektive Risiko nicht behagt beziehungsweise es nicht in Einklang mit unserer Geschäftphilosophie zu bringen ist.Geld verdienen muss Freude machen und dazu gehört eben auch, dass man mit einem makellosen Gewissen / Charakter „gut schlafen“ kann.

Wir erfüllen die gesetzlichen Vorgaben (VVG-Reform 2008 / Informationspflichtenverordnung) sehr gewissenhaft, ohne dabei verantwortungslos kostbares Papier zu verschwenden beziehungsweise die Verbraucher zu verunsichern !

Es ist unglaublich, was da in aller Regel gemacht wird. Wenn Sie bei 3 oder 4 verschiedenen Stellen eine Anfrage halten, dann wird Ihnen ein "Lesestoff" zugemutet, der im schlimmsten Fall ein Volumen von sage und schreibe rund 700 Seiten umfassen kann.  Was für eine Umweltsünde und wer soll das denn lesen ?

Es geht viel intelligenter: Wir nehmen eine optimale Auswahl vor und hinterlegen die vollständigen Verbraucherinformationen in überschaubarer Weise im internen Bereich. Das Login teilen wir in einer E-Mail mit.

An dem „dümmlichen Zumüllen“ -so wie es der Gesetzgeber vorschreibt- beteiligen wir uns nicht. Wir praktizieren seriös und verantwortungsbewusst den "echten Verbraucherschutz" schon seit mehr als 30 Jahren !

Warum benötigen Sie den PKV Zahnschutz ?

Top-Leistungen 

Privatpatient beim Zahnarzt bis zu 90% Erstattung - bei einer Regelversorgung der GKV 100% Erstattung

Erstattet werden Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen für bei Vertragsabschluss vorhandene Zähne oder vorhandenen dauerhaften Zahnersatz sowie für Maßnahmen der Zahn- und Kieferregulierung bei Kindern, die durch Behandler mit Kassenzulassung durchgeführt werden.

Die Gebühren bei privatärztlichen Rechnungen sind im tariflichen Umfang innerhalb der Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen erstattungsfähig.

Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie für vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

Klare Vorbedingungen - fairer und korrekter geht es nicht !

Zahnersatzmaßnahmen: Zahnärztliche und zahntechnische Leistungen, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und erforderlichen Vor- und Nachbehandlungen für

  • Kronen,

  • prothetische Versorgung,

  • Brücken,

  • orale Implantate,

  • implantatgetragenen Zahnersatz,

  • Eingliederung von Aufbissbehelfen und Knirscherschienen.

Allgemeine Zahnbehandlungsmaßnahmen

  • allgemeine, konservierende und chirurgische zahnärztliche Leistungen,
  • Maßnahmen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums,
  • Maßnahmen zur Behandlung von Wurzelerkrankungen
  • Erstellen eines Heil- und Kostenplans für Zahnersatz.
Inlays / Onlays:  Einlagefüllungen aus Metall, Kunststoff oder Keramik.

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen: 

  • Zahnärztliche Maßnahmen zur Diagnose, 
  • Behebung oder Besserung einer Störung der Funktion von Kiefergelenken, Kaumuskulatur und Zähnen.
Professionelle Zahnreinigung / Zahnprophylaxe (Zuschuss jährlich EUR 75,00)
  • Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und subgingivalen Konkrementen mit Handinstrumenten, Ultraschallgeräten,Lasergeräten und Pulverstrahlgeräten.

 Zahnärztliche Leistungen zur Zahnprophylaxe:

  • Erstellung eines Mundhygienestatus,
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Verhinderung,
  • Fluoridierung von Zähnen, Behandlung von überempfindlichen Zähnen und Fissurenversiegelung.

Kostenerstattung

Privatpatient beim Zahnarzt bis zu 90% Erstattung - bei einer Regelversorgung der GKV 100% Erstattung

Erstattet werden unter Anrechnung der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt:

  • 100 % der im Rahmen der Regelversorgung der GKV in Rechnung gestellten Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz,
    wenn die Rechnung keine privatzahnärztlichen Vergütungsbestandteile enthält. Darüber hinaus.....
  • 80 % der Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche
    Vergütungsanteile enthält. .

Bei Nachweis einer regelmäßigen ununterbrochenen jährlichen Teilnahme der versicherten Person an Vorsorgeuntersuchungen durch zahnärztliche Bestätigung (z.B. Vorlage des Bonusheftes) erhöht sich der maximale Erstattungsbetrag auf 85 % bei Nachweis von fünf Jahren und auf 90 % bei Nachweis von zehn Jahren.

Erfolgt eine Vorleistung der GKV nicht, wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet. Bei Zahnersatz beträgt dieser 40 % und bei Zahnbehandlungen 20 %. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.

Einschränkungen -vorübergehend !

Die Wartezeit nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen MB/KK 2009 beträgt 8 Monate; sie entfällt bei Unfällen.

Leistungshöchstsätze  nur in den ersten 4 Kalenderjahren. Beginnt die Versicherung nicht am 01. Januar, so endet das erste Kalenderjahr bereits zum Ablauf des Beginnjahres. Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen zusammen errechnet sich höchstens aus einem erstattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag - Tarif dent|Privat) von

  • EUR     750,00 insgesamt für alle Maßnahmen des ersten Kalenderjahres;
  • EUR  1.500,00 insgesamt für alle Maßnahmen der ersten beiden Kalenderjahre;
  • EUR  2.250,00 insgesamt für alle Maßnahmen der ersten drei Kalenderjahre;
  • EUR  3.000,00 insgesamt für alle Maßnahmen der ersten vier Kalenderjahre;

danach keine summenmäßige Begrenzung - fairer geht es nicht !

Ein Versicherer mit großer Tradition

Die uniVersa Krankenversicherung a.G. ist Deutschlands älteste private Krankenversicherung. Seit mehr als 165 Jahren gewährt sie einen optimalen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu anerkannt günstigen Beiträgen. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (a.G.) ist sie nur der Versichertengemeinschaft (ihren Mitgliedern) gegenüber verpflichtet.

 

Die uniVersa Krankenversicherung stellt sich vor:

Konzentrieren Sie sich auf  unsere Empfehlung "dent|Privat" 

Die AAG-Garantie:

  1. Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt und keinesfalls weitergeleitet, wenn Sie sich wider Erwarten für ein weniger gutes Vorsorgekonzept entscheiden sollten. Wir löschen dann die Daten zuverlässig. Ebenso werden wir das angefallene Papier datenschutzgerecht im Reißwolf vernichten.
     
  2. Sie werden von uns nicht telefonisch belästigt, denn die weitere Beratung erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form.
     
  3. Kein Vertreterbesuch !

  Online-Anfrage für einen PKV Zahnschutz 


Hinweise der AAG Assekuranz-Taschner GmbH nach § 60 - 63 VVG:
 
Die Beratung, Angebotserstellung bzw. Vermittlung bezieht sich ausschließlich auf das angefragte Produkt. Eine weitergehende Beratung und umfängliche Marktbefragung -auch für andere Versicherungsverträge/ -bedürfnisse- erfolgt nicht. Da wir unsere Beratung hauptsächlich in schriftlicher Form durchführen, wird auf die Erstellung eines -vom Gesetzgeber vorgeschriebenen- Beratungsprotokolls verzichtet. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, bitten wir um Ihren sofortigen Einspruch bzw. von einer Anfrage abzusehen. Bei der Auswahl des Versicherers haben wir nur die Versicherungsunternehmen berücksichtigt, zu denen wir eine langjährige Geschäftsverbindung (meistens seit rund 30 Jahren) unterhalten. Dabei wurde auf ein besonders ausgeprägtes -für Sie vorteilhaftes- Preis- / Leistungsverhältnis-  geachtet. Bitte haben Sie Verständnis, dass von uns keine weiteren Angebote auf dem Markt eingeholt werden. Mit Ihrer Anfrage bestätigen Sie die Kenntnisnahme unserer Hinweise und insbesondere, dass Sie mit dieser Handhabung einverstanden sind.

 

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