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Top-Leistungen Privatpatient beim Zahnarzt
bis zu 90% Erstattung - bei
einer Regelversorgung der GKV 100% Erstattung Erstattet
werden Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen für
bei Vertragsabschluss vorhandene Zähne oder
vorhandenen dauerhaften Zahnersatz sowie für Maßnahmen
der Zahn- und Kieferregulierung bei Kindern, die
durch Behandler mit Kassenzulassung durchgeführt
werden. Die Gebühren bei privatärztlichen
Rechnungen sind im tariflichen Umfang innerhalb der
Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen
erstattungsfähig. Für bei Vertragsabschluss
fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne
sowie für vor Vertragsabschluss begonnene oder
angeratene Behandlungen besteht kein
Versicherungsschutz. Klare
Vorbedingungen - fairer und korrekter geht es nicht
!
Top-Leistungen

Erstattet werden unter Anrechnung
der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung
insgesamt:
- 100 % der im Rahmen der Regelversorgung der
GKV in Rechnung gestellten Kosten für
Zahnbehandlung und Zahnersatz,
wenn die Rechnung keine privatzahnärztlichen
Vergütungsbestandteile enthält. Darüber
hinaus.....
- 80 % der Kosten für Zahnbehandlung und
Zahnersatz, wenn die Rechnung vollständig
oder teilweise privatzahnärztliche
Vergütungsanteile enthält. .
Bei Nachweis einer regelmäßigen
ununterbrochenen jährlichen Teilnahme der
versicherten Person an Vorsorgeuntersuchungen
durch zahnärztliche Bestätigung (z.B. Vorlage
des Bonusheftes) erhöht sich der maximale
Erstattungsbetrag auf 85 % bei Nachweis von
fünf Jahren und auf 90 % bei Nachweis von
zehn Jahren.
Erfolgt eine Vorleistung der GKV nicht, wird
ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV
angerechnet. Bei Zahnersatz beträgt dieser 40 %
und bei Zahnbehandlungen 20 %. Gleiches gilt für
Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine
Vorleistung erbringt.
Für ....... Zahnersatzmaßnahmen: Zahnärztliche
und zahntechnische Leistungen, einschließlich der
damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und
erforderlichen Vor- und Nachbehandlungen für
Allgemeine Zahnbehandlungsmaßnahmen
- allgemeine, konservierende und chirurgische
zahnärztliche Leistungen,
- Maßnahmen bei Erkrankungen der
Mundschleimhaut und des Parodontiums,
- Maßnahmen zur Behandlung von
Wurzelerkrankungen
- Erstellen eines Heil- und Kostenplans für
Zahnersatz.
Inlays / Onlays: Einlagefüllungen aus
Metall, Kunststoff oder Keramik.
Funktionsanalytische und
funktionstherapeutische Leistungen:
- Zahnärztliche Maßnahmen zur Diagnose,
- Behebung oder Besserung einer Störung der
Funktion von Kiefergelenken, Kaumuskulatur und Zähnen.
Professionelle Zahnreinigung / Zahnprophylaxe
(Zuschuss jährlich EUR 75,00)
- Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und
subgingivalen Konkrementen mit Handinstrumenten,
Ultraschallgeräten,Lasergeräten und
Pulverstrahlgeräten.
Zahnärztliche Leistungen zur Zahnprophylaxe:
- Erstellung eines Mundhygienestatus,
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne
und deren Verhinderung,
- Fluoridierung von Zähnen, Behandlung von überempfindlichen
Zähnen und Fissurenversiegelung.
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